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Inhaber: Rolf Kempkes Altsteeg 2 47547 Goch-Kessel Telefon: 02827-9259797 Fax: 02827-9259799 E-Mail: technik-center-kessel@t-online.de www.zweiradrolli.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Technik Center Kessel
Inhaber: Rolf Kempkes
Allgemeine Informationen
Diese AGB gelten für
Technik Center Kessel
Inhaber
Rolf Kempkes
Altsteeg 2
47574 Goch-Kessel
Vertragsabschluss / Lieferumfang
Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge, sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden, insbesondere wenn sie von diesen
Geschäftsbedingungen abweichen, kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Preise
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager/Werkstatt/Geschäft ausschließlich
Verpackungund zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in
Rechnung gestellt.
Wenn sich nach Vertragsschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, werden sich die Vertragsparteien über eine Anpassung
verständigen.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten für Leistungen, später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Rücktrittsrecht
Der Kunde hat das Recht von seinem erteilten Auftrag binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Der Rücktritt hat
schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu erfolgen.
Sind bis zum Zeitpunkt des Auftragsrückritt Leistungen durch das Technik Center Kessel, auf der Grundlage des zuvor erteilten
Auftrages erbracht worden, so sind diese vom Kunden/Auftraggeber zu begleichen.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Preises hat unmittelbar nach Erhalt der Ware und/oder Leistung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Rechnungen für Ersatzteile sind bei Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Zielüberschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten p.a. über dem
jeweiligen Basiszinssatz erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens, insbesondere im Zusammenhang mit
Wechselkursänderungen und Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Kunden/Auftraggeber entstehen lassen, sind alle unsere Forderungen, sofort fällig. Das gleiche gilt für angefallene Kosten, für
Leistungen und für in Arbeit befindliche sowie fertig gestellte, aber noch nicht gelieferte Ware. In diesen Fällen brauchen wir
ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und können vom Vertrag
zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Außerdem können wir aufgrund des vereinbarten
Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung der gelieferten Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des
mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden/Auftraggeber verlangen und die Einziehungsermächtigung
widerrufen. Der Kunden/Auftraggeber ermächtigt uns schon jetzt in den genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die
gelieferte Ware abzuholen. In der Rücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich
erklären.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der
jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen. Dies gilt auch, wenn Leistungen auf
besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Ferner gilt dies auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht
stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber/Kunde sich
vertragswidrig verhält.
Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten Auftraggeber/Kunde durchgeführt werden, hat der Auftraggeber/Kunde diese
auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber/Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber/Kunde für den
uns entstandenen Ausfall.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für unsere Verträge, Lieferungen, sonstigen Leistungen im
kaufmännischenGeschäftsverkehr.Nebenleistungen. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden
Bedingungen des Kunden/Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nach Eingang bei uns nicht noch einmal widersprechen. Wir erkennen sie nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit dem
Kunden/Auftraggeber.